Corona Impfungen beim Zahnarzt – UPDATE Aktueller Stand 14.12.2021

Am Freitag haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Erhöhung der Impfprävention verabschiedet.

Unter Anderem führt der Gesetzgeber eine vorübergehende Berechtigung zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 bei Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, u.a. für Zahnärzte ein, wenn diese

1. hierfür ärztlich geschult wurden und ihnen die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung bestätigt wurde und
2. ihnen eine geeignete Räumlichkeit mit der Ausstattung zur Verfügung steht, … .“

Zumindest wurde jetzt die gesetzliche Regelung geschaffen, dass wir uns an der Impfung beteiligen dürfen. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand soll es bis Ende des Jahres Schulungsmöglichkeiten geben.

Wir hoffen weiterhin, dass wir als Praxis möglichst zeitnah die Gelegenheit bekommen die laut Gesetzgeber notwendige Schulung zu bekommen, Sie gegen Corona impfen zu dürfen. Sobald wir die Möglichkeit zur Impfung bekommen werden wir diese nutzen und Ihnen über unsere online Terminvergabe auf unserer Homepage die Gelegenheit geben sich impfen zu lassen.

Ihre Dres. Kathrin & Tobias Locher