Impfungen durch Zahnärztinnen und Zahnärzte gewünscht: Rechtliche Voraussetzungen müssen noch geschaffen werden
Die Bund-Länder-Konferenz hat am 2. Dezember 2021 beschlossen, dass auch Zahnärztinnen und Zahnärzte Corona-Schutzimpfungen durchführen sollen. Die rechtlichen Voraussetzungen für Impfungen in Zahnarztpraxen müssen aber erst noch geschaffen werden.
Wir hoffen, dass wir als Praxis möglichst zeitnah die Gelegenheit bekommen Sie gegen Corona impfen zu dürfen. Sobald wir die Möglichkeit zur Impfung bekommen werden wir diese nutzen und Ihnen über unsere online Terminvergabe auf unserer Homepage die Gelegenheit geben sich impfen zu lassen.
Ihre Dres. Kathrin & Tobias Locher